00:00:05: Ein Urteil aus Leipzig hat an diesem Mittwoch ziemlich hohe Wellen geschlagen, denn es erlaubte Richtern ab sofort selbst zu prüfen, ob ARD, ZDF und Deutschlandradio wirklich so vielfältig berichten, wie es ihr Auftrag vorsieht.
00:00:20: Ins Rollen gebracht hat das Ganze eine Frau, die ihren Rundfunkbeitrag nicht zahlen will und über genau diesen Fall reden wir gleich direkt.
00:00:26: und was das Urteil jetzt konkret bedeutet und für eine Tragweite hat, das ordnet meine Kollegin Malene Grunert in Berlin ein.
00:00:34: Danach spreche ich mit unserem Medienressortleiter Michael Hahnfeld darüber, wie man Vielfalt überhaupt messbar machen kann.
00:00:41: Das ist ja nicht nur juristisch, sondern allein schon kulturell eine spannende Frage.
00:00:45: Und wir schauen uns an, warum ausgerechnet die jetzt wieder so über den Kurs der öffentlich-rechtlichen gestritten wird.
00:00:53: Heute ist Donnerstag, der sechzehnte Oktober.
00:00:55: Ich bin Kathi Schneider.
00:00:56: Schön, dass Sie dabei sind.
00:01:05: Ich spreche jetzt zuerst mit meiner Kollegin Marlene Grunert, politische Korrespondentin in Berlin, selbst auch Juristin.
00:01:11: Und die hat sich mit dem Fall genauestens beschäftigt.
00:01:14: Hi, Marlene.
00:01:15: Hallo, Kathi.
00:01:16: Ja, fangen wir vorne an.
00:01:17: Wer ist denn eigentlich diese Frau, die da geklagt hat?
00:01:20: und wie lief das Ganze ab?
00:01:21: Ja, die
00:01:21: Frau
00:01:21: ist eine
00:01:22: Klägerin aus Bayern, die anonym bleiben möchte und die sich engagiert in der Initiative Leuchtturm ARD.
00:01:31: Und sie und die Initiative monieren die vermeintliche Einseitigkeit der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung.
00:01:38: Genauer geht es dieser Frau zum Beispiel... um die Berichterstattung in der Corona-Pandemie und zum russischen Krieg gegen die Ukraine.
00:01:48: Sie hat dann geklagt.
00:01:49: Wie ist es genau abgelaufen?
00:01:51: Also, wo hat sie geklagt und wie hat sie dann da irgendwie recht bekommen?
00:01:55: Weil das ist ja durchaus so, dass das jetzt im speziellen Aufmerksamkeit erregt hat.
00:01:59: Ja, sie hat zunächst vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
00:02:03: Dort ist sie gescheitert.
00:02:04: Dann ist sie vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gezogen, also eine Instanz höher.
00:02:09: Und auch dort ist sie erst mal gescheitert.
00:02:12: Die Richter haben argumentiert, dass der Beitrag ... ohnehin verpflichtend ist, schon weil sie die Möglichkeit hat, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu konsumieren.
00:02:24: Und im Übrigen so die Bayerischen Richter seien sie auch nicht zuständig für eine Überprüfung der programmlichen Vielfalt.
00:02:33: Da haben sie die Frau an die Rundfunkräte verwiesen und gesagt, dort kann sie Beschwerde einreichen, insofern ist sie nicht rechtlos.
00:02:40: Wir haben damit nichts zu tun mit dieser inhaltlichen Überprüfung.
00:02:45: Das haben die Richter in Leipzig gestern Anlass gesehen.
00:02:47: Genau.
00:02:47: Wie haben die das denn jetzt gesehen, die Richter in Leipzig?
00:02:50: Also das Bundesverwaltungsgericht war es ja dann, ne?
00:02:52: Zum einen festgestellt, dass es keinen Automatismus gibt, also das auf alle Zeiten der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.
00:03:01: nur weil der Beitragszahler die Möglichkeit hat, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu konsumieren.
00:03:08: Sie haben gesagt, die Vielfalt spielt eine essenzielle Rolle.
00:03:11: Das habe auch das Bundesverfassungsgericht, im Jahr two-ten-achtzehn, festgestellt.
00:03:15: Und wenn die Vielfalt unter strengen Voraussetzungen irgendwann nicht mehr gewährleistet sein sollte, ist der Beitrag verfassungswidrig.
00:03:23: Das war die eine Feststellung.
00:03:25: Und dann haben sie aber, und das ist eigentlich hier noch interessanter, festgestellt, dass für diese Überprüfung durchaus Gerichte zuständig sind.
00:03:35: Das ist also nicht allein Sache der Rundfunkräte ist, sondern wenn Kläger sich mit Zweifeln an der Vielfalt an ein Gericht wenden und diese Zweifel auch fundiert begründen, zum Beispiel durch wissenschaftliche Gutachten, seien die Gerichte verpflichtet, diese Prüfung dann auch vorzunehmen.
00:03:55: Okay, also ich fasse das mal zusammen.
00:03:56: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das urteilt also so, dass Gerichte ab jetzt prüfen dürfen, ob der Rundfunk seinen Auftrag erfüllt, also eben dieser Vielfalt gerecht wird.
00:04:07: Ja, also prüfen müssen, auch wenn sie dazu genügend Anhaltspunkte haben.
00:04:10: Es gilt im Verwaltungsrecht ganz allgemein der Amtsermittlungsgrundsatz, der Gerichte verpflichtet, den Dingen auf den Grund zu gehen.
00:04:19: Hier gab es aus verschiedenen Gründen eben Eine Ausnahme und die gilt jetzt nicht mehr, wenn man so will.
00:04:25: Also Gerichte sind auch hier verpflichtet, diesen Zweifeln dann nachzugehen.
00:04:29: Das dürfte eine ziemlich aufwändige Prüfung werden.
00:04:32: Aber es heißt ja auch gleichzeitig, dass die Hürden extrem hoch sind.
00:04:35: Was heißt das denn genau?
00:04:36: Die Hürden für diese Prüfung beziehungsweise für die Meinungsbildung sind sehr hoch.
00:04:40: Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern klargestellt.
00:04:44: dass erstens das gesamte Angebot in den Blick genommen werden muss, des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, was ja ein sehr, sehr großes ist, außerdem über einen langen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
00:04:56: und erst wenn dieses Gesamtangebot, die Vielfalt und Ausgewogenheit gröblich verfehlt hat, so das Gericht, dann kann man davon ausgehen, dass der Rundfunkbeitrag Verfassungs- wie drich sein könnte.
00:05:13: Ich formuliere es so vorsichtig, weil selbst dann... Die Richter, dass nicht selbst entscheiden können, also jetzt kein Verwaltungsrichter, kann einfach den Rundfunkbeitrag kippen, sondern wenn diese Zweifeln nach dieser strengen Prüfung sich so manifestieren, dass sie zu der Überzeugung kommen, ja, könnte Verfassungswidrig sein, müssen sie sich an das Bundesverfassungsgericht wenden, den Fall vorlegen.
00:05:35: und nur das Bundesverfassungsgericht darf weiterhin entscheiden, ob der Beitrag wirklich verfassungswidrig ist.
00:05:41: Und das betrifft ja dann eben auch alle, also alle, die hier in Deutschland dafür zahlen.
00:05:46: Genau.
00:05:46: Was vielleicht auch noch wichtig ist, das Bundesverwaltungsgericht hat nicht nur gesagt, Gesamtes Angebot in den Blick nehmen und über einen ausreichend langen Zeitraum.
00:05:55: Sie haben auch zu Bedenken gegeben, die Richter des Sechsenenarzt, dass natürlich so eine Marke wie programmliche Vielfalt nur ein Zielwert ist, der sich stets nur annäherungsweise erreichen lässt, so heißt das in der Mitteilung.
00:06:13: Und außerdem müssen die Richter, die da in eine Prüfung einsteigen, die Programmfreiheit berücksichtigen.
00:06:19: Die ist Kern der Rundfunkfreiheit, die in Artikel fünf Grundgesetz gewährleistet ist.
00:06:25: Und das ist ein ganz wesentlicher Aspekt auch.
00:06:31: Das ist ja auch echt die Frage, Malede, also wie kann man Vielfalt überhaupt jetzt erst mal auch juristisch überprüfen.
00:06:38: Das ist ja schon eine schwierige.
00:06:40: Ja, das ist sehr schwierig und erst recht, wenn man da noch bedenkt, dass darüber eigentlich eben die Rundfunkanstalten selbst bestimmen, die entwickeln ja ihre Programme, die sind staatsfern ausgestaltet und auch davor geschützt, dass jetzt eben zum Beispiel aus der Politik irgendwelche inhaltlichen Vorgaben kommen.
00:06:57: Das muss man dann alles in den Eintlang bringen.
00:06:58: Also für die Richter keine einfache Aufgabe.
00:07:02: Das ist ja auch eigentlich wirklich eine kulturelle... Da rede ich jetzt gleich noch mal mit Michael Hahnfeld drüber.
00:07:07: Aber was passiert denn jetzt mit der Frau aus Bayern?
00:07:09: Sie hat damit jetzt noch nicht gewonnen, aber das Ganze geht in die nächste Runde?
00:07:13: Ja, genau, gewonnen hat sie keinesfalls.
00:07:16: Sie hat jetzt recht bekommen insofern, als sie diesen Klageweg zugestanden bekommen hat.
00:07:24: Der Fall wird jetzt vom Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
00:07:30: Und der muss jetzt in die Prüfung einsteigen.
00:07:33: Das ist der Auftrag aus Leipzig.
00:07:34: Allerdings halten die Leipziger Richter selbst es für, ich ziehe hier über aus Zweifelhaft, dass die Frau inhaltlich mit der Sache Erfolg haben wird.
00:07:45: Also jetzt wird abzuwarten sein, ob die bayerischen Verwaltungsrichter ihr ... überhaupt ansatzweise folgen.
00:07:54: Und dann müssten sie ja noch vorlegen nach KS Ruhe.
00:07:57: Und ob es überhaupt dazu kommt, ist, glaube ich, schon sehr ungewiss.
00:08:01: Und wenn du es einordnen müsstest, wie groß ist denn jetzt die Bedeutung dieses Urteils juristisch, aber natürlich auch politisch?
00:08:08: Die
00:08:08: ist schon groß, weil das, glaube ich, auch wirklich für eher unwahrscheinlich gehalten worden war.
00:08:13: Das war eher so eine Mindermeinung bislang, dass Richter da überhaupt in eine Prüfung einsteigen dürfen oder müssen, gegebenenfalls, Und ganz praktisch ist es jetzt eben so, dass es einen neuen Klageweg gibt.
00:08:26: Die Menschen, die mit dem Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unzufrieden sind, können sich nach wie vor an die Rundfunkräte wenden, also an die Rundfunkanstalten selbst.
00:08:35: Aber sie haben eben darüber hinaus jetzt noch eine Klagemöglichkeit.
00:08:39: Und die wird sicherlich auch sehr genutzt werden.
00:08:43: Allein die Initiative, der diese Frau angehört, Leuchtturm ARD.
00:08:48: hat, glaube ich, zweihundert Kleberinnen auf ihrer Seite, die sich schon an Gerichte in Deutschland gewandt haben.
00:08:54: Danke dir, Marlene Krohnert, für die Einschätzung.
00:08:56: Sehr
00:08:57: gerne.
00:09:01: Das Ganze wollen wir jetzt mal noch etwas größer ziehen und zusammen mit unserem Leiter des Medienressorts und stellvertretenden Leiter im Föhton einordnen, Michael Hahnfeldt.
00:09:11: Hallo Herr Hahnfeldt, schön, dass Sie da sind.
00:09:13: Hallo Vorschnaller.
00:09:14: Ja, dieses Urteil aus Leipzig öffnet das jetzt in eine völlig neue Tür für Klagen gegen ARD und ZDF?
00:09:21: Ja und nein, das ist eine Zäsur.
00:09:25: Den Intellanten ist aus ein bisschen der Schreck in die Glieder gefahren.
00:09:30: Aber wir müssen jetzt nicht unbedingt mit einer Klagewelle gegen ARD, ZDF und Deutschland Radio rechnen.
00:09:37: Denn die Hürde, dass man wegen des Rundfunkbeitrags oder wegen mangelnder Vielfalt im Programm, die Sender erfolgreich verklagen kann, die ist ziemlich hoch.
00:09:49: Aber das es überhaupt geht, dass man damit... vor das Verwaltungsgericht gehen kann.
00:09:56: Das war bisher mehr oder weniger ausgeschlossen.
00:09:58: Die Gerichte haben immer gesagt, nee, das ist nicht unsere Sache, dafür sind die Rundfunkräte, dafür ist der Fernsehrat des ZDF zuständig, aber nicht wir.
00:10:06: Und das ändert sich jetzt.
00:10:08: Also kann man die öffentlich-rechtlichen in Zukunft auch verklagen, weil man eben findet, da laufen jetzt zu viele Krimis oder auch zu wenige literarische Quartettsendungen?
00:10:18: Das kann man, aber das wird gerne Erfolg haben.
00:10:21: Da würde ich Ihnen als Intendant, als Programmverantwortlicher sagen, ja dann schau doch mal auf unser Gesamtangebot, auf die Hörfungssender, auf die Kulturwellen, auf das Kulturfernsehen.
00:10:33: Da wirst du genügend Literatursendungen finden, ob du dann die einzelnen Beiträge immer großartig findest.
00:10:39: Das ist eine andere Frage, aber mit... Der Gesamtzahl der Programme können AD, CTF und Deutschland Radio glaube ich schon wuchern.
00:10:50: Und deswegen meint auch der Chefredakteur der Legal Tribune Online, der jetzt immer man, das sei ein Geschenk für die Öffentlich-Rechtlichen dieses Urteil.
00:11:01: Da bin ich allerdings nicht so sicher, denn sie geraten jetzt noch etwas mehr unter Rechtfertigungsdruck.
00:11:08: Was meint er denn mit Geschenk?
00:11:10: Er meint mit Geschenk, dass ARD-CDF und Deutschland Radio jetzt am Vorgericht ganz gut nachweisen könnten, wie groß ihr Angebot ist, wie vielfältig und dass sie alle Kriterien erfüllen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem Grundversorgungsauftrag erfüllen muss.
00:11:31: Und er sagt, wenn die jetzt das vor Gericht machen müssen, das werden sie schon hinkriegen und das werden sie da in einem leichter den Rahmen darstellen können als sonst, wo es um einzelne Punkte geht, um Kritik, die man im Einzelnen zurückweisen kann, da könnte man dann nach seiner Auffassung ganz positiv eine Generalabrechnung
00:11:50: machen.
00:11:51: Herr Hanfeld, jetzt gibt es ja durchaus auch immer wieder Kritiker der öffentlich-rechtlichen, die eben behaupten, dass der Staat direkt auf die Berichterstattung Einfluss nehmen würde.
00:12:00: Ist das denn richtig?
00:12:02: Nein, es ist nicht richtig.
00:12:03: Also der Staat macht nicht das Programm der öffentlich-rechtlichen.
00:12:07: Da gibt es Programmfreiheit, die ist verbrieft, die Staatsverträge legen das auch fest und Politiker können zwar versuchen bei uns aufs Programm Einfluss zu nehmen, aber der Einfluss durfte sehr begrenzt sein.
00:12:22: Mit einem bütenen Anruf bei einem Chefredakteur vielleicht, aber es ist mitnichten so, dass der öffentliche Rundfunk Befehle der Bundesregierung, der Landesregierung entgegennähe und da Programm gemacht würde, dass der Staat bestimmt.
00:12:38: Was man feststellt ist so eine politische Ausrichtung maßgeblicher Programme und je nachdem wie man das dann sieht, kann man denen natürlich vorhalten, dass sie irgendwie auf die ein oder andere Seite zu stark orientiert sein, aber das hat nichts damit zu tun, dass bei uns der Staat den Rundfunk machen würde.
00:12:59: Ja, und genau das, was Sie da beschreiben, das haben ja zuletzt Markus Söder zum Beispiel gemacht oder auch der Kulturstaatsminister Weimar für beide sei der öffentlich-rechtliche Zu-Links.
00:13:09: Würden Sie denn sagen, dass da was dran ist?
00:13:11: Ja, würde ich sagen.
00:13:13: Denn maßgebliche Figuren und maßgebliche Programme von ARD und ZDF bilden meines Erachtens tatsächlich nicht insgesamt die Vielfalt auch an politischen Ansichten im demokratischen... Spektrum ab, die man zeigen, darstellen, kritisieren, kommentieren sollte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn das ist dessen Aufgabe.
00:13:38: Und insofern kann ich die Kritik von Herrn Söder und von Herrn Günther verstehen, aufgehängt an der Personalie der Journalistin Julia Ruß, die als Moderatorin des Magazins klar bei dem NDR abgelöst wurde durch eine andere Journalistin.
00:13:55: Die Vorgänge, die es da gab, die deuten, die zeigen schon an, dass ARD und ZDF gut daran tun, sich selbst zu prüfen, nach dem Motto, wie vielfältig sind wir denn?
00:14:06: Weil Sie das gerade ansprechen, Sie haben ja den Fall Julia Ruß auch kommentiert, also da nochmal kurz zum Verständnis.
00:14:12: Das war eine Moderatorin, die beim NDR eben abgezogen wurde, weil sie intern als zu konservativ gilt.
00:14:18: Also, würden Sie sagen, da zeigt sich genau das, was eben den Sendern auch vielfach vorgeworfen wird?
00:14:25: Ich finde schon, ja, dass diese Sendung, das Magazin klar, insbesondere die Ausgabe, die sich mit dem Thema Zuwanderung und Kriminalität beschäftigte, intern so kritisch beäugt wurde, als sei das ein Sündenfall und das auch nach außen drangen und dann Kollegen wie Jan Böhmermann und Seil Magazin oder Anja Reschke in ihrer Sendung beim Ende der ARD, das nach ganz rechts außen gedrückt haben.
00:14:53: Das ist schon eine Einschätzung, von der ich finde, das sollte jetzt nicht Maßgabe der Programmgestaltung sein.
00:15:02: Das finde ich schon sehr kritikdürdig.
00:15:06: Hm.
00:15:07: Aber was sagen denn diejenigen, die dagegen halten?
00:15:10: Das muss ich sagen, kann ich gar nicht so genau erkennen, was sie dagegen halten.
00:15:16: Denn wann immer es so im Einzelnen die Kritik gibt, wird so eher reflexartig mit Floskeln gearbeitet.
00:15:23: Nach dem Motto, das ist irgendwie zu rechts oder da würden Zusammenhänge konstruiert, die es nicht gäbe.
00:15:31: Und ich muss sagen, so die Kontakritik ... die finde ich relativ schwach.
00:15:36: Was AD&CTF machen können ist, was dann vielleicht durch dieses Urteil gezungen werden, die Vielfalt ihres Programms besser darzulegen.
00:15:48: Was es auch alles gibt.
00:15:50: Die Gelegenheit haben sie noch.
00:15:52: Also das Offen legen, wie soll das dann genau aussehen, Herr Hanfeld?
00:15:55: Naja, indem man darlegt, dass die Fülle des Programms tatsächlich die Vielfalt Abbildet, die man sich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk wünscht, mit Programmbeispielen, wenn also jemand kommt und sagt, dieses und jenes, ist zu einseitig, dass man dann aufbieten kann, was man auf der anderen Seite auch im Programm hat.
00:16:16: Was diejenigen, die sich etwas heraus suchen, um es zu kritisieren im Einzelnen, vielleicht gar nicht im Blick haben.
00:16:24: Aber wenn man nochmal diesen Vorwurf der das zu links sein nimmt, arbeiten denn vielleicht beim öffentlich-rechtlichen nicht einfach viele, die eher linksliberal eingestellt sind, also müssten dann nicht mehr Konservative sich dort auch einfach verstärkt engagieren?
00:16:40: Ich denke, das wäre ganz gut.
00:16:41: Also die Rekrutierung des Journalismus insgesamt und der öffentlich-rechtlichen Sender insbesondere.
00:16:50: tut natürlich schon gut daran, wenn sie guckt, dass sie tatsächlich auf vielfältig sind.
00:16:54: Vielfalt bedeutet auch, dass unterschiedliche Ansichten in einer Redaktion vertreten sind.
00:16:59: Dass in der Redaktionskonferenz nicht immer alle von vornherein einer Meinung sind.
00:17:03: Und wenn jemand die Sache anders sieht, als Außenseiter gilt oder überhaupt keinen Beitrag machen kann und wenn solche Kritik von außen immer wieder verstärkt und zwar dann nicht nur von der AfD.
00:17:16: die darauf natürlich auch umreitet, weil es aber was anderes vorhat, nämlich den rechtlichen Rundfunk, so wie wir ihn haben, abzuschaffen.
00:17:22: Wenn das also nicht nur aus der Ecke kommt, tut man gut daran, es nicht immer einfach in diese Ecke zu schieben und sich der Kritik zu stellen.
00:17:32: Und da hat der rechtliche Rundfunkmeister artens noch deutliches Verbesserungspotenzial.
00:17:39: Aber wenn wir es an der Stelle noch mal zusammenfassen, man kann es ja aber auch nicht pauschal sagen, oder dass der öffentlich-rechtliche viel zu links ist.
00:17:47: Also da gibt es ja durchaus auch Vielfalt.
00:17:50: Oder würden Sie das verneinen?
00:17:51: Nein, ich würde nicht verneinen, dass es da Vielfalt gibt.
00:17:55: Aber ich denke schon, dass bei der Herangehensweise an viele Themen Sie so ein Bayer merken.
00:18:03: Es gibt so einen Punkt, so den Blick auf Ostdeutschland zum Beispiel.
00:18:07: der immer wieder beklagt wird, auch von Journalisten, die bei den öffentlich-rechtlichen selbst arbeiten.
00:18:14: Das ist da so ein Blick aus der westlichen, linksliberalen Blase auf die Verhältnisse in Austauschland gäbe.
00:18:21: Und ich finde, da muss man sich das schon angucken, ob da nicht was dran ist.
00:18:25: Nach dem Motto, die tauchen mit ihren Reportern hier immer auf, um ihre Vorurteile bestätigt zu bekommen.
00:18:30: Und was anderes erkennen sie gar nicht und danach suchen sie gar nicht und danach fragen sie.
00:18:35: nicht.
00:18:37: Und wenn es so ist, dass Leute bei Straßenumfragen, bei Repartern von ARD und ZDF gar keine Antworten mehr geben wollen, dann sind das, glaube ich, nicht nur AfD-Wähler.
00:18:50: Jetzt liegt ja in Karlsruhe parallel auch eine Beschwerde zu den Rundfunkgebühren auf dem Tisch.
00:18:55: Die Entscheidung sollte aber erst im Jahr zwanzig sechsundzwanzig kommen.
00:18:58: Würden Sie sagen, dass da die nächste Grundsatzdebatte auf uns zukommt?
00:19:03: Ich glaube ja.
00:19:03: Wobei, der Fall ja ganz Anders liegt.
00:19:06: Die Bundesländer haben vor, den Rundfunkbeitrag zu reformieren.
00:19:10: Im Augenblick ist es ja so, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs KEC, die Höhe des Rundfunkbeitrags aufgrund von sachlichen Gründen, vorschlägt.
00:19:23: Dieser Vorschlag ist ziemlich verbindlich.
00:19:26: Davon können die Bundesländer nur aus sehr gewichtigen Gründen abweichen.
00:19:32: Jetzt wollen die Bundesländer es aber so machen, dass der Rundfunkbeitrag künftig in einem gewissen Maß automatisch steigt und nicht mehr der Bestätigung durch die Länder und insbesondere nicht mehr der Bestätigung durch die Landtag bedarf.
00:19:48: Das heißt, dann wird der Rundfunkbeitrag aus diesem politischen Streit rauskommen.
00:19:52: Das wäre für ADN-CDF, wie ich finde, an sich vorteilhaft.
00:19:56: Aber... Die Bundesländer haben gesagt, ihr habt jetzt im Augenblick genug Rücklagen.
00:20:02: Dieses neue System kommt in den Jahren im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr.
00:20:26: Entscheidung in Karlsruhe fällt, werden wir wissen, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, aber mehr auch nicht.
00:20:35: Wenn Sie es auf den Punkt bringen müssten, Herr Hanfeld, letzte Frage.
00:20:39: Was müsste sich denn beim öffentlich-rechtlichen ändern, damit die Akzeptanz wiederwächst?
00:20:45: Er müsste tatsächlich mehr Vielfalt bieten.
00:20:47: In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht drin, dass das Bundesverfassungsgerichts- dass die Programmvielfalt der Pflicht zum Rundfunkbeitrag entsprechen.
00:21:01: Nach dem Motto, das gibt es.
00:21:02: Also das Programm ist den Rundfunkbeitrag wert.
00:21:06: Ob das heute noch so sei, sagt das Bundesverwaltungsgericht, das oblige nun einer gerichtlichen Überprüfung.
00:21:13: Und auch das ist ein Indiz dafür.
00:21:16: das AD, ZDF und Deutschlandradie Guterwand tun, sich wirklich selber zu prüfen.
00:21:20: So ein Eiertanz, wie um das Magazin klar und die Journalistin Julia Ruß, ist meines Erachtens unsäglich.
00:21:28: Also eine solche Sendung, an der man Kritik üben kann, die aber meines Erachtens wirklich im normalen Spektrum des Journalismus ist, selber so zu skandalisieren und für so unmöglich zu halten, wie man das aus dem Ende erhörte.
00:21:45: ist ein schlechtes Zeichen.
00:21:46: Und wenn ADCTF und Deutschland Radio daran arbeiten, dann wird ihre Akzeptanz auch wieder steigen.
00:21:54: Dankeschön, Michael Hahnfeldt, für Ihre Einschätzung.
00:21:57: Ich danke Ihnen, Frau Schmidter.
00:22:03: Das war es für heute hier vom FAZ Podcast für Deutschland.
00:22:07: Schicken Sie uns gerne Ihr Feedback zu dem Thema und dieser Sendung an podcastfz.de.
00:22:12: Vielen Dank, dass Sie wieder mit dabei waren und vielen Dank an Katrin Jakob und Marie Löwenstein für die Unterstützung heute.
00:22:19: Ich wünsche Ihnen jetzt einen schönen Abend.
00:22:21: Wir hören uns hier hoffentlich morgen wieder.
00:22:23: Machen Sie es gut.
00:22:24: Bis morgen.